Gemeinsames
Positionspapier und Vorschläge der Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchter-
Vereine/Verbände
Expertengespräch
zu Fragen der Vogelhaltung und Vogelzucht
Antworten
und Reaktionen der Bundestagsfraktionen
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Gemeinsames Positionspapier und Vorschläge
der Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchter- Vereine/Verbände |
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Gemeinschaft deutscher Vogelzüchterorganisationen
AZ - DKB - VZE - DSV - ICC - TLV - VZI
Gemeinsames Positionspapier und Vorschläge der Gemeinschaft der
deutschen Vogelzüchter- Vereine/Verbände als Grundlage für
eine Verbesserung des derzeit unbefriedigenden Umgangs der Politik und
des Vollzugs mit der Vogelzucht in Deutschland.
Themen
Die Beschäftigung mit Tieren, in unserem Fall mit Ziervögeln,
ist seit Jahrhunderten als Freizeitbeschäftigung sehr gut geeignet,
ein Stück Natur in den Alltag zu bringen. Zugleich ist die Beschäftigung
mit Tieren im erzieherischen Sinne ein Garant, dass zum einen die Achtung
vor den Mitgeschöpfen erlernt werden kann und zum anderen sogar ökologische
Zusammenhänge praxisorientiert erfahren werden. Dabei ist es wichtig
gerade auch junge Menschen an den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren
und der Natur heranzuführen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir die Beschäftigung mit Tieren (wie
auch die mit anderen Lebewesen) nicht als willkürlich an, sondern
sind der Überzeugung, dass sie ein Garant für umweltbewusstes
Handeln in unserer Kultur sind. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen
auch für den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Mitgeschöpfen
in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Zum Teil ausgehend von
radikalen Tierschützern" und populistisch anmutenden politischen
Entscheidungen (siehe Qualzuchtparagraph") ist heutzutage der
bürokratische Aufwand zum Betreiben einer Tierhaltung immens.
Einige Regelungen sind auch aus unserer Sicht wichtig und sinnvoll -
sie wurden zum Teil innerhalb unserer Organisationen bereits vor der Gesetzwerdung
als qualitätserhaltend praktiziert - andere hingegen sind zum Erreichen
der Ziele ungeeignet.
Im Folgenden möchten wir gerne aus unserer Sicht einige der ungeeigneten
und teils unsinnigen Maßnahmen aufführen in der Hoffnung, dass
wir gemeinsam eine praktikablere und zielorientierte Lösung erreichen
können.
Die unten angeführten informativen Beispiele für den derzeit
unbefriedigenden Umgang der Politik und des Vollzugs mit der Vogelzucht
betreffen alle Vogelzüchter in Deutschland.
Von daher sind wir als Züchtorganisationen
gemeinsam sehr daran interessiert das Gespräch mit der Politik,
den zuständigen Landes- und Bundesministerien zu führen.
Wir, die oben angeführten Vogelzüchterorganisationen in
Deutschland, AZ - DKB - VZE - DSV - ICC - TLV und VZI vertreten fast 100
% aller organisierten Vogelzüchter in Deutschland und sind europaweit/weltweit
in Organisationen zur Vogelhaltung und Vogelzucht eingebunden.
Darüber hinaus befinden sich in unseren Züchterorganisationen
eine ganze Anzahl von ausgewiesenen Fachleuten im Bereich der Ornithologie
und auch des Veterinärwesens.
Hier aufgelistet unser Anliegen:
Eine ganze Reihe von Festlegungen durch die zuständigen Bundesministerien
und die Länderbehörden sind unseres Erachtens einfach nicht
Ziel führend im Hinblick auf die zugrunde liegenden Absichten
des Gesetzgebers:
Thema: Psittakoseverordnung
- Sachstand: Die gültige Psittakoseverordnung ist heute
antiquiert. Kaum ein europäisches Land besitzt noch eine solche
Form. Die Psittakose-Erkrankung ist heute leicht und zuverlässig
behandelbar und das ohne Tierverluste. Ebenso ist inzwischen die davon
ausgehende Infektionsgefahr für Menschen nicht mehr größer
als bei anderen Infektionskrankheiten. Außerdem ist seit langem
bekannt, dass andere Vogelgruppen ebenso häufig Träger der
Chlamydien (die Erreger der Psittakose oder richtig Ornithose")
sind. Diese jedoch sind nicht über ein Monitoring erfasst (siehe
Stadttauben").
Diese Psittakoseverordnung sieht vor, dass eingetragene Züchterverbände
mit einer entsprechenden Genehmigung, die alle bundesweit agierenden
Vogelzüchterverbände in Deutschland besitzen, Psittaciden
kennzeichnen dürfen. Der dazu benutzte Fußring trägt
die Kurzbezeichnung des Verbandes, die Nummer des Züchters, den
Jahrgang und die Ringgröße. Die Verordnung verlangt nun,
dass vierteljährlich an die Bundesländer gemeldet wird, welche
Beringungen vorgenommen wurden, angeblich, um im Seuchenfalle die Infektionsquelle
rasch ermitteln zu können. Diese Vorstellung ist völlig sachfremd.
- Vorschlag: Die obligatorische Meldung ist absolut entbehrlich,
da der Züchter eines Vogels viel leichter durch direkte Anfrage
an den auf dem Ring erkennbaren Verband zu ermitteln ist. Das dauert
drei Minuten und wird jährlich mehrere hundert Male praktiziert,
weil die Identitätsangaben auf dem Fußring natürlich
auch bei Vogelfunden, Beschwerden oder im Falle krimineller Handlungen
genutzt werden. Ein eventuelles Suchverfahren durch eine Landesbehörde
(das unseres Wissens in den letzten Jahren in kaum einem Falle praktiziert
wurde) dauert wesentlich länger und endet schließlich genau
an der Stelle, an der es auch hätte beginnen können, nämlich
bei dem Züchterverband, der auf dem Fußring eines Vogels
ausgewiesen ist. Ein lückenloser und eindeutiger Nachweis des Züchters
über den Ring ist gegeben. Es wird also mit einem erheblichen bürokratischen
Aufwand seitens der Verbände in Gestalt der vierteljährlichen
Meldung auch bei den Behörden ein bedeutender bürokratischer
Aufwand produziert, der sich im Bedarfsfalle als nicht effektiv erweist.
Nicht organisierte Züchter können zusammengefasst werden und
in einer gesonderten Abteilung in einem der Verbände geführt
werden. Hier bietet sich die WZG, die Tochtergesellschaft des Zentralverbandes
der Zoologischen Fachbetriebe, an, die bereits über Erfahrung und
Logistik bei den offenen Ringen besitzt.
Kurz gesagt:
- Die regelmäßige Meldung der ausgelieferten Ringe soll
weg fallen
- Der Sonderstatus" der Psittakoseringe wäre zu
überdenken
- Die Zielsetzung der Psittakoseverordnung wäre komplett neu
zu überdenken und in der momentanen Form gegebenenfalls ersatzlos
zu streichen
Thema: Börsenrichtlinie
- Sachstand: Die Börsenrichtlinie, die formal noch immer
nicht "in Kraft" ist, mit der wir Vogelzuchtverbände
aber arbeiten und wohl auch alle Behörden, enthält eine Fülle
von z. T. über das Maß ins Detail gehenden Festlegungen.
Jedoch sind die Behörden an der Basis offenbar personell und z.
T. auch fachlich überfordert, auch nur einfachste Ansprüche
durchgehend zu verwirklichen. Die wenigen Börsen, die dem Anforderungsniveau
der Börsenrichtlinie entsprechen, sind nicht im Ergebnis behördlicher
Einwirkungen so geworden, sondern durch das Engagement der Züchterverbände
(Das betrifft u.a. die Börsen anlässlich der Bundesausstellungen
der Verbände.).
In völliger Verkennung der Zusammenhänge haben nach Bekannt
werden der Börsenrichtlinie einige Bundesländer festgelegt,
dass nur die in der Richtlinie aufgeführten Käfige, die zur
Präsentation von Vögeln zum Zwecke des Verkaufs dienen, auch
auf Ausstellungen und bei Meisterschaften benutzt werden dürfen.
Sie stellen aber nur einen kleinen Teil der europaweit anerkannten und
auch in Deutschland zugelassenen Käfigformen dar. Es wird also
in völliger fachlicher Unkenntnis und ohne nachvollziehbaren Grund
(es wird auch gar nicht versucht, einen anzugeben), eine Festlegung
aus einer (noch nicht in Kraft getretenen) Richtlinie auf einen anderen
Sachverhalt projiziert; einziger Effekt ist wiederum unnötige zusätzliche
Probleme für die Vogelzüchter.
- Vorschlag: Die Vereine/Verbände sind gerne bereit, mit
den entsprechenden Behörden tiergerechte und praktikable Empfehlungen
auszuarbeiten.
Die Überwachung der Vorgaben wäre eine Leistung, die Vertrauenspersonen
aus unseren Organisationen zu bringen im Stande sind. Dies bringt sowohl
eine finanzielle als auch fachliche Entlastung der Überwachungsbehörden.
Gelegentliche Schulungen seitens der Behörden wären allerdings
hoch willkommen - auch im Hinblick auf einen dauerhaften Dialog im Bereich
der Umsetzung des Tierschutzgesetzes.
Wir können uns eine tragende Rolle der Vereine/Verbände gut
vorstellen, (die im Moment nicht gegeben ist; es handelt sich entgegen
verbreiteter Annahme in 90% der Fälle um private Initiativen).
Thema: Gehegeverordnung
- Sachstand: Im Zusammenhang mit den Gehegeverordnungen, die
die Bundesländer im Gefolge der Bundesartenschutzverordnung und
dazu erlassener Länderbestimmungen extrem unterschiedlich praktizieren,
fühlen sich die Vogelzüchter den individuellen Auslegungen
der Behörden ausgeliefert. Während die z. T. tierquälerische
Massentierhaltung in anderen Bereichen, z.B. Nutztierhaltung, mit extremster
Einengung des Lebensraums dieser armseligen Geschöpfe eine Blüte
nach der anderen treibt, werden in verschiedenen Regionen Deutschlands
Gehege und Volieren für kleine Vögel behördlicherseits
mit dem Zentimetermaß nachgemessen, ob nicht ein paar Zentimeter
fehlen. Sollte dies der Fall sein, so folgen gebührenpflichtige
Auflagen und die Androhung des Verbotes der Vogelhaltung. Die Verhältnismäßigkeit
erscheint angesichts solcher Maßnahmen nicht mehr gegeben und
die Gleichheit der Bürger (Vogelzüchter) vor dem Gesetz ist
zu hinterfragen.
- Vorschlag: Es gibt Gutachten über die Mindestanforderungen
für die Haltung von ..." Vögeln unterschiedlichster Arten,
die durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Forsten in den 90er Jahren erarbeitet wurden. Die Überarbeitung
dieser Mindestanforderungen unter federführender Mitwirkung der
Verbände und ihre bundeseinheitliche Anwendung könnten das
Problem lösen.
Jedoch ist es dringend an der Zeit, diese Mindestanforderungen inhaltlich
zu überarbeiten. Einige wenige Punkte entspringen deutlich einer
anthropomorphen Sichtweise und spiegeln nicht im Geringsten die tatsächlichen
Anforderungen wider. So werden für überwiegend kletternde
Arten Dimensionen verlangt, die mehr zu Weitstreckenfliegern passen.
Ebenso wenig zielführend ist es, wenn eine Organisation mitwirkt
- wie geschehen und über das Differenzprotokoll ersichtlich - die
sich gegen jegliche Haltung der Tiere ausspricht und damit ihre Unkenntnis
in der Sache dokumentiert. Die Vogelzuchtverbände verfügen
über eine Vielzahl von Mitgliedern, die durch ihre Ausbildung und
durch ihre Beschäftigung mit Tieren mehr als ausreichende Kenntnisse
über die Bedürfnisse der Tiere verfügen und somit prädestiniert
für diese Aufgabe wären.
Thema: Erhaltung der Wildarten und Populationen
in Menschenobhut Schutz bedrohter Vogelarten
- Sachstand: Vor dem Hintergrund stetigen Schwundes angestammter
Lebensräume, verknüpft mit der ansteigenden Zahl ausgerotteter
Tierarten, wird die Bewahrung und Sicherung der Species in Menschenobhut
anerkanntes Element des Artenschutzes. Haltung und Vermehrung von Naturarten
geschieht in unseren Organisationen auf der Grundlage bestehender Gesetze
nach den Ansprüchen der einzelnen Species, wie sie die Ornithologie
lehrt.
Theoretische Sachkunde ist dabei mit den Praxismethoden so in Anwendung,
wie sie die seriöse Tiergärtnerei professionell vorgibt. Die
Bewahrung der Wildformen bis hin zur Reinerhaltung von Unterarten und
deutlich unterscheidbaren Populationen hat Vorrang gegenüber jedweder
züchterischen Veränderung. Eine freiwillige Beschränkung
der organisierten Züchterschar vermeidet die Haltung bekannter
"Problemarten", deren naturgebundene Spezialisierung die Erhaltung
der Art über Generationen hin tiergärtnerisch behindert. Durch
kontrollierende Zuchtbuch-Führung" sind Inzucht-Depressionen
der Populationen in Menschenobhut zu verhindern. Der gesunde Vitalstatus
wird damit gesichert.
- Die rechtlichen Regelungen zum Schutze bedrohter Vogelarten in menschlicher
Obhut sind bis auf wenige Punkte unstrittig. An einzelnen Maßnahmen
erweist sich aber, dass manche Behörden die reale Lage überhaupt
nicht kennen. So wurde als Reaktion auf die Einstufung der Reisamadine,
die ursprünglich auf Java beheimatet war, als bedrohte Art, eine
Meldepflicht für Reisamadinen erlassen. Diese Maßnahme übersieht
vollständig, dass die vielen tausend Reisfinken, die in Deutschland
leben, einer seit über 100 Jahren in menschlicher Obhut gepflegten
domestizierten Population (in Form und Farbe und besonders im Verhalten
von der Wildpopulation erkennbaren Änderung) angehören. Der
Reisfink in den Zuchtanlagen der Züchter ist 25% schwerer als die
Naturform, wird in über 20 Farbschlägen gezüchtet und
hat die meisten der Überlebenspraktiken für ein Leben in der
Natur gegen eine Anpassung an die Haltung in Menschenobhut eingetauscht.
Die Bestände sind im günstigsten Falle kein Äquivalent
für den natürlichen Reisfinken, im schlimmsten Falle sogar
eine Gefahr für die genetische Identität der natürlichen
Population. Die Meldepflicht als Reaktion auf das Aussterben dieser
Vögel in ihrer Heimat ist schlicht unsinnig!
- Vorschlag: In unseren Vereinen/Verbänden sind zur Zeit
erste Erhaltungs-Zuchtprogramme für einige seltene, in menschlicher
Obhut gehaltene Arten eingeleitet worden, wie z.B. großer und
kleiner Vasapapagei, Malayenente, Rotohrara, einige Fruchttaubenarten,
Starweber. Darüber hinaus sind einige an internationalen Zuchtbüchern
wie Balistar oder Soccorotaube beteiligt, aber nach unserer Einschätzung
wären wenigstens 100 weitere Arten "zu retten", wenn
wir die notwendige Unterstützung hätten, sie vor der drohenden
Ausrottung zu bewahren. Neben der Vermehrung dieser Arten wäre
allerdings die Schaffung oder der Erhalt der natürlichen Lebensräume
die nächste und wichtige Maßnahme, bevor Individuen aus der
Zucht in Menschenobhut für eine Auswilderung zur Verfügung
gestellt werden können.
- Vorschlag:
- Die Durchführungsverordnungen zum BArtSchG sind auf Unschlüssigkeiten
zu überprüfen, wie einerseits für manche Arten eine
Meldepflicht, aber keine Kennzeichnung zu fordern.
- Eine Meldepflicht ist vollkommen entbehrlich, da es unseres Wissens
keine bundesweit einheitliche Datenbank für diese Angaben gibt
und somit eine Rückverfolgung von Angaben (Tierart, Kennzeichen,
Nummer) gibt. Dies macht die Forderung nach einer Meldung absurd,
da nur Daten geschaffen werden, mit denen schließlich nichts
anzufangen ist (Datenfriedhof").
- Die Besondere Kennzeichnung" ist ebenfalls entbehrlich;
an ihre Stelle kann die allgemeine Kennzeichnung, wie sie in den
Vogelzuchtverbänden seit rund 100 Jahren Praxis ist, treten.
Über die Verbandskürzel und die individuelle Züchternummer
ist jeder Halter (siehe das zur Psittakoseverordnung"
gesagte) innerhalb kürzester Zeit nachverfolgbar.
Außerdem gibt es eine Reihe von Arten (die in ihrem natürlichen
Habitat durchaus stark gefährdet bis vom Aussterben bedroht"
sind, die seit zum Teil mehr als 40 Jahren nur noch als Inlandnachzuchten
zu erwerben sind (z. B. alle australischen Vogelarten wegen der dortigen
streng kontrollierten Ausfuhrsperre). Deren Nachzuchten mit Wildfängen
gleich zu setzen ist vollkommen unnötig.
Wir, die Vogelzüchter und ihre Vereine/Verbände, haben den
Eindruck, dass der bisweilen maßlose bürokratische Aufwand,
der in vielen Fällen für uns kaum nachvollziehbar ist, einer
Vertiefung in die Hintergründe und Zusammenhänge unseres Tuns
und Lassens entgegen steht und damit die Mitwirkung unserer Fachkompetenz
nicht ermöglicht wird.
Wir werden von einer wirklichen Mitwirkung weitgehend ausgeschlossen.
Zwar laden die zuständigen Bundesministerien uns vor gesetzgeberischen
Maßnahmen gelegentlich zu Anhörungen ein, doch ist auf dieser
eher abstrakten, gänzlich auf das Grundsätzliche reduzierten
Ebene nicht viel Einfluss zu nehmen auf das, was in der Durchführung
der Gesetze auf die Verbände zukommt.
Wir sind im Gegensatz zur derzeitigen Praxis bereit und in der Lage,
wesentlich mehr Verantwortung für die sachgerechte Verwirklichung
des Rechtswerkes, das die Vogelzucht regelt, zu übernehmen. Allein
mit den Mitteln unserer Vereine geht das allerdings nicht, weil sich jeder
Züchter der Wirkung von vereinsrechtlichen Maßnahmen durch
den Austritt aus dem Verein entziehen kann und weil viele Tausende Züchter
das bereits getan haben. Wir benötigen eine formale Kompetenz, die
uns nur vom Gesetzgeber übertragen werden kann.
Um nur einige Beispiele zu nennen, wie wir einbezogen werden könnten:
Thema: Sachkunde
- Sachstand: Die Vogelzüchterverbände können
das Problem der Sachkunde in eigener Regie lösen, wenn gesichert
wird, dass die Zertifizierung durch Bund und alle Länder anerkannt
wird. Das könnten endlich neben der Sachkundeprüfung, die
zum Erwerb einer Halte- und Zuchtgenehmigung für Psittaciden durch
die Amtstierärzte abgenommen wird, auch die Halter aller anderen
Vogelarten erreichen und damit die Forderungen des Tierschutzgesetzes
erfüllen, die z. Z. noch sehr über den Daumen"
gehandelt werden. Dieser riesige Fortschritt würde Bund und Ländern
nichts kosten außer einem kleinen Vertrauensvorschuss und vielleicht
da und dort einer Stichprobenkontrolle.
- Vorschlag: In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden
werden Vertrauensleute benannt, die bürgernah den Wissensstand
um den sachkundigen Umgang mit Vögeln überprüfen können.
Die notwendigen Standards für die Kontrollen sind z. B. mit den
Länderbehörden abstimmbar.
Thema: Kennzeichnung
- Sachstand: Ähnliches gilt für die Kennzeichnung von
Vögeln. Derzeit wird nur für vom Aussterben in der Natur bedrohte
und deshalb geschützte Arten nach der Bundesartenschutzverordnung
und Psittaciden nach der Psittakoseverordnung geschlossene Beringung
seitens der Behörden vorgeschrieben. Warum auch vorhandene und
weiter gezüchtete Mutationen dieser geschützten Arten, ebenso
wie Finkenhybride, die sich beide wesentlich von diesen geschützten
Arten unterscheiden und die auch nicht vom Aussterben bedroht sind,
weil sie ja gar nicht in der Natur vorkommen, der Artenschutzverordnung
unterliegen, also als besonders schützenswert eingestuft werden,
ist nach unserer Auffassung nicht nachvollziehbar und müsste ebenfalls
neu überdacht werden.
- Vorschlag: Wir können uns durchaus vorstellen, eine Beringungspflicht
für alle nachgezogenen Vögel einzuführen und sind bereit
und in der Lage, diese Arbeiten (Erfassung der Ringe sowie Auskunft
an Behörden etc.) zu übernehmen (und dies auch online für
die schnelle Recherche).
- Die Verbände verfügen über die technischen Möglichkeiten
sowie über jahrelange praktische Erfahrung, amtlich anerkannte,
unverwechselbare, geschlossene Ringe mit vorgeschriebenem Ring-Durchmesser
herzustellen, die alle notwendigen Informationen enthalten, wie
Verbandskennung, Vereinskennung, Züchterkennung, Jahrgang,
Ringgröße und laufende Nummer des gezüchteten Vogels.
Damit wird den Anforderungen der Bundes-Artenschutz-Verordnung umfassend
Rechnung getragen.
Auch der Kennzeichnungspflicht der in der Natur vom Aussterben bedrohten
Vogelarten entsprechend der Bundes-Artenschutz-Verordnung würde
damit uneingeschränkt genügen.
- Das wäre durchaus eine Möglichkeit, Licht in die Grauzonen
der nicht organisierten und der illegalen Vogelzucht zu bringen.
Man müsste uns dann allerdings auch mit Kontrollrechten ausstatten
und vielleicht das Eine oder Andere festlegen, was wir im Moment
noch nicht übersehen.
Als Fazit ist denkbar eine verbindlich geregelte
beratende Mitwirkung bei Vollzugshandlungen auf den verschiedensten
Gebieten. Wir haben schon örtliche und regionale Erfahrungen, wo
Amtstierärzte und Vollzugsbeamte der unteren und oberen Naturschutzbehörde
Vertreter der Vogelzüchtervereine einbeziehen. Aber das ist jeweils
nur dem Arbeitsstil des dortigen Verantwortungsträgers geschuldet
und kann nicht ohne Hilfe der Politik verallgemeinert werden.
Wir hoffen in den strittigen Punkten Intention und Erfolgsrate neutral
aufgezeigt zu haben, was besonders im BartSchG unserer Meinung nach zu
einer Umorientierung des Vollzugs führen sollte.
Wir sind der Auffassung, dass wir mit diesen Ausführungen noch einmal
nachvollziehbar dargestellt haben, worum es uns geht.
Im Einzelnen wäre noch manches hinzuzufügen und uns ist klar,
dass die dargestellten Dinge aus unterschiedlicher Sicht auch eine unterschiedliche
Gewichtung erfahren können. Wichtig ist uns, dass unser dringender
Wunsch erkannt wird und als begründet anerkannt wird, die Rolle der
deutschen Vogelzüchterverbände, ihr Verhältnis zu Politik
und Gesellschaft zu verändern.
Alle Parteien des Deutschen Bundestages gefallen sich sehr mit der öffentlichen
Bekundung, dass es notwendig sei, gesellschaftliche Kräfte stärker
in die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens im Lande einzubeziehen.
Hier ist eine gesellschaftliche Kraft, die sich ausdrücklich dafür
anbietet, und wir werden mit Spannung abwarten, ob sich wirklich jemand
dieses Angebots annimmt.
Für die Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchtervereine/verbände
gez.
Theo Vins, AZ Präsident
Klaus Weber, DKB Präsident
Dr.Ernst Günther, 1. Vors. VZE
Gerd Bleicher, 1. Vors. DSV
Roland Gasteiger, 1. Vors ICC
Dietmar Tost, 1. Vors. TLV
Günter Meyer, 1. Vors. VZI
30. April - 2009
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