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Verband zur Arterhaltung von Zier- / Wildgeflügel e. V. im BDRG
   

Gemeinsames Positionspapier und Vorschläge der Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchter- Vereine/Verbände

Expertengespräch zu Fragen der Vogelhaltung und Vogelzucht

Antworten und Reaktionen der Bundestagsfraktionen


Gemeinsames Positionspapier und Vorschläge der Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchter- Vereine/Verbände

 
 

Gemeinschaft deutscher Vogelzüchterorganisationen
AZ - DKB - VZE - DSV - ICC - TLV - VZI

Gemeinsames Positionspapier und Vorschläge der Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchter- Vereine/Verbände als Grundlage für eine Verbesserung des derzeit unbefriedigenden Umgangs der Politik und des Vollzugs mit der Vogelzucht in Deutschland.

Themen

Die Beschäftigung mit Tieren, in unserem Fall mit Ziervögeln, ist seit Jahrhunderten als Freizeitbeschäftigung sehr gut geeignet, ein Stück Natur in den Alltag zu bringen. Zugleich ist die Beschäftigung mit Tieren im erzieherischen Sinne ein Garant, dass zum einen die Achtung vor den Mitgeschöpfen erlernt werden kann und zum anderen sogar ökologische Zusammenhänge praxisorientiert erfahren werden. Dabei ist es wichtig gerade auch junge Menschen an den verantwortungsvollen Umgang mit Tieren und der Natur heranzuführen.

Vor diesem Hintergrund sehen wir die Beschäftigung mit Tieren (wie auch die mit anderen Lebewesen) nicht als willkürlich an, sondern sind der Überzeugung, dass sie ein Garant für umweltbewusstes Handeln in unserer Kultur sind. Allerdings haben sich die Rahmenbedingungen auch für den verantwortungsvollen Umgang mit unseren Mitgeschöpfen in den letzten Jahren dramatisch verschlechtert. Zum Teil ausgehend von radikalen „Tierschützern" und populistisch anmutenden politischen Entscheidungen (siehe „Qualzuchtparagraph") ist heutzutage der bürokratische Aufwand zum Betreiben einer Tierhaltung immens.

Einige Regelungen sind auch aus unserer Sicht wichtig und sinnvoll - sie wurden zum Teil innerhalb unserer Organisationen bereits vor der Gesetzwerdung als qualitätserhaltend praktiziert - andere hingegen sind zum Erreichen der Ziele ungeeignet.

Im Folgenden möchten wir gerne aus unserer Sicht einige der ungeeigneten und teils unsinnigen Maßnahmen aufführen in der Hoffnung, dass wir gemeinsam eine praktikablere und zielorientierte Lösung erreichen können.

Die unten angeführten informativen Beispiele für den derzeit unbefriedigenden Umgang der Politik und des Vollzugs mit der Vogelzucht betreffen alle Vogelzüchter in Deutschland.

Von daher sind wir als Züchtorganisationen

gemeinsam sehr daran interessiert das Gespräch mit der Politik, den zuständigen Landes- und Bundesministerien zu führen.

Wir, die oben angeführten Vogelzüchterorganisationen in Deutschland, AZ - DKB - VZE - DSV - ICC - TLV und VZI vertreten fast 100 % aller organisierten Vogelzüchter in Deutschland und sind europaweit/weltweit in Organisationen zur Vogelhaltung und Vogelzucht eingebunden.

Darüber hinaus befinden sich in unseren Züchterorganisationen eine ganze Anzahl von ausgewiesenen Fachleuten im Bereich der Ornithologie und auch des Veterinärwesens.

Hier aufgelistet unser Anliegen:

Eine ganze Reihe von Festlegungen durch die zuständigen Bundesministerien und die Länderbehörden sind unseres Erachtens einfach nicht Ziel führend im Hinblick auf die zugrunde liegenden Absichten des Gesetzgebers:

Thema: Psittakoseverordnung

  • Sachstand: Die gültige Psittakoseverordnung ist heute antiquiert. Kaum ein europäisches Land besitzt noch eine solche Form. Die Psittakose-Erkrankung ist heute leicht und zuverlässig behandelbar und das ohne Tierverluste. Ebenso ist inzwischen die davon ausgehende Infektionsgefahr für Menschen nicht mehr größer als bei anderen Infektionskrankheiten. Außerdem ist seit langem bekannt, dass andere Vogelgruppen ebenso häufig Träger der Chlamydien (die Erreger der Psittakose oder richtig „Ornithose") sind. Diese jedoch sind nicht über ein Monitoring erfasst (siehe „Stadttauben").

    Diese Psittakoseverordnung sieht vor, dass eingetragene Züchterverbände mit einer entsprechenden Genehmigung, die alle bundesweit agierenden Vogelzüchterverbände in Deutschland besitzen, Psittaciden kennzeichnen dürfen. Der dazu benutzte Fußring trägt die Kurzbezeichnung des Verbandes, die Nummer des Züchters, den Jahrgang und die Ringgröße. Die Verordnung verlangt nun, dass vierteljährlich an die Bundesländer gemeldet wird, welche Beringungen vorgenommen wurden, angeblich, um im Seuchenfalle die Infektionsquelle rasch ermitteln zu können. Diese Vorstellung ist völlig sachfremd.
  • Vorschlag: Die obligatorische Meldung ist absolut entbehrlich, da der Züchter eines Vogels viel leichter durch direkte Anfrage an den auf dem Ring erkennbaren Verband zu ermitteln ist. Das dauert drei Minuten und wird jährlich mehrere hundert Male praktiziert, weil die Identitätsangaben auf dem Fußring natürlich auch bei Vogelfunden, Beschwerden oder im Falle krimineller Handlungen genutzt werden. Ein eventuelles Suchverfahren durch eine Landesbehörde (das unseres Wissens in den letzten Jahren in kaum einem Falle praktiziert wurde) dauert wesentlich länger und endet schließlich genau an der Stelle, an der es auch hätte beginnen können, nämlich bei dem Züchterverband, der auf dem Fußring eines Vogels ausgewiesen ist. Ein lückenloser und eindeutiger Nachweis des Züchters über den Ring ist gegeben. Es wird also mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand seitens der Verbände in Gestalt der vierteljährlichen Meldung auch bei den Behörden ein bedeutender bürokratischer Aufwand produziert, der sich im Bedarfsfalle als nicht effektiv erweist.

    Nicht organisierte Züchter können zusammengefasst werden und in einer gesonderten Abteilung in einem der Verbände geführt werden. Hier bietet sich die WZG, die Tochtergesellschaft des Zentralverbandes der Zoologischen Fachbetriebe, an, die bereits über Erfahrung und Logistik bei den offenen Ringen besitzt.
    Kurz gesagt:
    1. Die regelmäßige Meldung der ausgelieferten Ringe soll weg fallen
    2. Der „Sonderstatus" der Psittakoseringe wäre zu überdenken
    3. Die Zielsetzung der Psittakoseverordnung wäre komplett neu zu überdenken und in der momentanen Form gegebenenfalls ersatzlos zu streichen

Thema: Börsenrichtlinie

  • Sachstand: Die Börsenrichtlinie, die formal noch immer nicht "in Kraft" ist, mit der wir Vogelzuchtverbände aber arbeiten und wohl auch alle Behörden, enthält eine Fülle von z. T. über das Maß ins Detail gehenden Festlegungen. Jedoch sind die Behörden an der Basis offenbar personell und z. T. auch fachlich überfordert, auch nur einfachste Ansprüche durchgehend zu verwirklichen. Die wenigen Börsen, die dem Anforderungsniveau der Börsenrichtlinie entsprechen, sind nicht im Ergebnis behördlicher Einwirkungen so geworden, sondern durch das Engagement der Züchterverbände (Das betrifft u.a. die Börsen anlässlich der Bundesausstellungen der Verbände.).

    In völliger Verkennung der Zusammenhänge haben nach Bekannt werden der Börsenrichtlinie einige Bundesländer festgelegt, dass nur die in der Richtlinie aufgeführten Käfige, die zur Präsentation von Vögeln zum Zwecke des Verkaufs dienen, auch auf Ausstellungen und bei Meisterschaften benutzt werden dürfen. Sie stellen aber nur einen kleinen Teil der europaweit anerkannten und auch in Deutschland zugelassenen Käfigformen dar. Es wird also in völliger fachlicher Unkenntnis und ohne nachvollziehbaren Grund (es wird auch gar nicht versucht, einen anzugeben), eine Festlegung aus einer (noch nicht in Kraft getretenen) Richtlinie auf einen anderen Sachverhalt projiziert; einziger Effekt ist wiederum unnötige zusätzliche Probleme für die Vogelzüchter.
  • Vorschlag: Die Vereine/Verbände sind gerne bereit, mit den entsprechenden Behörden tiergerechte und praktikable Empfehlungen auszuarbeiten.

    Die Überwachung der Vorgaben wäre eine Leistung, die Vertrauenspersonen aus unseren Organisationen zu bringen im Stande sind. Dies bringt sowohl eine finanzielle als auch fachliche Entlastung der Überwachungsbehörden.
    Gelegentliche Schulungen seitens der Behörden wären allerdings hoch willkommen - auch im Hinblick auf einen dauerhaften Dialog im Bereich der Umsetzung des Tierschutzgesetzes.

    Wir können uns eine tragende Rolle der Vereine/Verbände gut vorstellen, (die im Moment nicht gegeben ist; es handelt sich entgegen verbreiteter Annahme in 90% der Fälle um private Initiativen).

Thema: Gehegeverordnung

  • Sachstand: Im Zusammenhang mit den Gehegeverordnungen, die die Bundesländer im Gefolge der Bundesartenschutzverordnung und dazu erlassener Länderbestimmungen extrem unterschiedlich praktizieren, fühlen sich die Vogelzüchter den individuellen Auslegungen der Behörden ausgeliefert. Während die z. T. tierquälerische Massentierhaltung in anderen Bereichen, z.B. Nutztierhaltung, mit extremster Einengung des Lebensraums dieser armseligen Geschöpfe eine Blüte nach der anderen treibt, werden in verschiedenen Regionen Deutschlands Gehege und Volieren für kleine Vögel behördlicherseits mit dem Zentimetermaß nachgemessen, ob nicht ein paar Zentimeter fehlen. Sollte dies der Fall sein, so folgen gebührenpflichtige Auflagen und die Androhung des Verbotes der Vogelhaltung. Die Verhältnismäßigkeit erscheint angesichts solcher Maßnahmen nicht mehr gegeben und die Gleichheit der Bürger (Vogelzüchter) vor dem Gesetz ist zu hinterfragen.
  • Vorschlag: Es gibt „Gutachten über die Mindestanforderungen für die Haltung von ..." Vögeln unterschiedlichster Arten, die durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in den 90er Jahren erarbeitet wurden. Die Überarbeitung dieser Mindestanforderungen unter federführender Mitwirkung der Verbände und ihre bundeseinheitliche Anwendung könnten das Problem lösen.

    Jedoch ist es dringend an der Zeit, diese Mindestanforderungen inhaltlich zu überarbeiten. Einige wenige Punkte entspringen deutlich einer anthropomorphen Sichtweise und spiegeln nicht im Geringsten die tatsächlichen Anforderungen wider. So werden für überwiegend kletternde Arten Dimensionen verlangt, die mehr zu Weitstreckenfliegern passen.
    Ebenso wenig zielführend ist es, wenn eine Organisation mitwirkt - wie geschehen und über das Differenzprotokoll ersichtlich - die sich gegen jegliche Haltung der Tiere ausspricht und damit ihre Unkenntnis in der Sache dokumentiert. Die Vogelzuchtverbände verfügen über eine Vielzahl von Mitgliedern, die durch ihre Ausbildung und durch ihre Beschäftigung mit Tieren mehr als ausreichende Kenntnisse über die Bedürfnisse der Tiere verfügen und somit prädestiniert für diese Aufgabe wären.

Thema: Erhaltung der Wildarten und Populationen in Menschenobhut Schutz bedrohter Vogelarten

  • Sachstand: Vor dem Hintergrund stetigen Schwundes angestammter Lebensräume, verknüpft mit der ansteigenden Zahl ausgerotteter Tierarten, wird die Bewahrung und Sicherung der Species in Menschenobhut anerkanntes Element des Artenschutzes. Haltung und Vermehrung von Naturarten geschieht in unseren Organisationen auf der Grundlage bestehender Gesetze nach den Ansprüchen der einzelnen Species, wie sie die Ornithologie lehrt.
    Theoretische Sachkunde ist dabei mit den Praxismethoden so in Anwendung, wie sie die seriöse Tiergärtnerei professionell vorgibt. Die Bewahrung der Wildformen bis hin zur Reinerhaltung von Unterarten und deutlich unterscheidbaren Populationen hat Vorrang gegenüber jedweder züchterischen Veränderung. Eine freiwillige Beschränkung der organisierten Züchterschar vermeidet die Haltung bekannter "Problemarten", deren naturgebundene Spezialisierung die Erhaltung der Art über Generationen hin tiergärtnerisch behindert. Durch kontrollierende „Zuchtbuch-Führung" sind Inzucht-Depressionen der Populationen in Menschenobhut zu verhindern. Der gesunde Vitalstatus wird damit gesichert.
  • Die rechtlichen Regelungen zum Schutze bedrohter Vogelarten in menschlicher Obhut sind bis auf wenige Punkte unstrittig. An einzelnen Maßnahmen erweist sich aber, dass manche Behörden die reale Lage überhaupt nicht kennen. So wurde als Reaktion auf die Einstufung der Reisamadine, die ursprünglich auf Java beheimatet war, als bedrohte Art, eine Meldepflicht für Reisamadinen erlassen. Diese Maßnahme übersieht vollständig, dass die vielen tausend Reisfinken, die in Deutschland leben, einer seit über 100 Jahren in menschlicher Obhut gepflegten domestizierten Population (in Form und Farbe und besonders im Verhalten von der Wildpopulation erkennbaren Änderung) angehören. Der Reisfink in den Zuchtanlagen der Züchter ist 25% schwerer als die Naturform, wird in über 20 Farbschlägen gezüchtet und hat die meisten der Überlebenspraktiken für ein Leben in der Natur gegen eine Anpassung an die Haltung in Menschenobhut eingetauscht. Die Bestände sind im günstigsten Falle kein Äquivalent für den natürlichen Reisfinken, im schlimmsten Falle sogar eine Gefahr für die genetische Identität der natürlichen Population. Die Meldepflicht als Reaktion auf das Aussterben dieser Vögel in ihrer Heimat ist schlicht unsinnig!
  • Vorschlag: In unseren Vereinen/Verbänden sind zur Zeit erste Erhaltungs-Zuchtprogramme für einige seltene, in menschlicher Obhut gehaltene Arten eingeleitet worden, wie z.B. großer und kleiner Vasapapagei, Malayenente, Rotohrara, einige Fruchttaubenarten, Starweber. Darüber hinaus sind einige an internationalen Zuchtbüchern wie Balistar oder Soccorotaube beteiligt, aber nach unserer Einschätzung wären wenigstens 100 weitere Arten "zu retten", wenn wir die notwendige Unterstützung hätten, sie vor der drohenden Ausrottung zu bewahren. Neben der Vermehrung dieser Arten wäre allerdings die Schaffung oder der Erhalt der natürlichen Lebensräume die nächste und wichtige Maßnahme, bevor Individuen aus der Zucht in Menschenobhut für eine Auswilderung zur Verfügung gestellt werden können.
  • Vorschlag:
    1. Die Durchführungsverordnungen zum BArtSchG sind auf Unschlüssigkeiten zu überprüfen, wie einerseits für manche Arten eine Meldepflicht, aber keine Kennzeichnung zu fordern.
    2. Eine Meldepflicht ist vollkommen entbehrlich, da es unseres Wissens keine bundesweit einheitliche Datenbank für diese Angaben gibt und somit eine Rückverfolgung von Angaben (Tierart, Kennzeichen, Nummer) gibt. Dies macht die Forderung nach einer Meldung absurd, da nur Daten geschaffen werden, mit denen schließlich nichts anzufangen ist („Datenfriedhof").
    3. Die „Besondere Kennzeichnung" ist ebenfalls entbehrlich; an ihre Stelle kann die allgemeine Kennzeichnung, wie sie in den Vogelzuchtverbänden seit rund 100 Jahren Praxis ist, treten. Über die Verbandskürzel und die individuelle Züchternummer ist jeder Halter (siehe das zur „Psittakoseverordnung" gesagte) innerhalb kürzester Zeit nachverfolgbar.
    Außerdem gibt es eine Reihe von Arten (die in ihrem natürlichen Habitat durchaus stark gefährdet bis „vom Aussterben bedroht" sind, die seit zum Teil mehr als 40 Jahren nur noch als Inlandnachzuchten zu erwerben sind (z. B. alle australischen Vogelarten wegen der dortigen streng kontrollierten Ausfuhrsperre). Deren Nachzuchten mit Wildfängen gleich zu setzen ist vollkommen unnötig.

Wir, die Vogelzüchter und ihre Vereine/Verbände, haben den Eindruck, dass der bisweilen maßlose bürokratische Aufwand, der in vielen Fällen für uns kaum nachvollziehbar ist, einer Vertiefung in die Hintergründe und Zusammenhänge unseres Tuns und Lassens entgegen steht und damit die Mitwirkung unserer Fachkompetenz nicht ermöglicht wird.
Wir werden von einer wirklichen Mitwirkung weitgehend ausgeschlossen. Zwar laden die zuständigen Bundesministerien uns vor gesetzgeberischen Maßnahmen gelegentlich zu Anhörungen ein, doch ist auf dieser eher abstrakten, gänzlich auf das Grundsätzliche reduzierten Ebene nicht viel Einfluss zu nehmen auf das, was in der Durchführung der Gesetze auf die Verbände zukommt.

Wir sind im Gegensatz zur derzeitigen Praxis bereit und in der Lage, wesentlich mehr Verantwortung für die sachgerechte Verwirklichung des Rechtswerkes, das die Vogelzucht regelt, zu übernehmen. Allein mit den Mitteln unserer Vereine geht das allerdings nicht, weil sich jeder Züchter der Wirkung von vereinsrechtlichen Maßnahmen durch den Austritt aus dem Verein entziehen kann und weil viele Tausende Züchter das bereits getan haben. Wir benötigen eine formale Kompetenz, die uns nur vom Gesetzgeber übertragen werden kann.
Um nur einige Beispiele zu nennen, wie wir einbezogen werden könnten:

Thema: Sachkunde

  • Sachstand: Die Vogelzüchterverbände können das Problem der Sachkunde in eigener Regie lösen, wenn gesichert wird, dass die Zertifizierung durch Bund und alle Länder anerkannt wird. Das könnten endlich neben der Sachkundeprüfung, die zum Erwerb einer Halte- und Zuchtgenehmigung für Psittaciden durch die Amtstierärzte abgenommen wird, auch die Halter aller anderen Vogelarten erreichen und damit die Forderungen des Tierschutzgesetzes erfüllen, die z. Z. noch sehr „über den Daumen" gehandelt werden. Dieser riesige Fortschritt würde Bund und Ländern nichts kosten außer einem kleinen Vertrauensvorschuss und vielleicht da und dort einer Stichprobenkontrolle.
  • Vorschlag: In Zusammenarbeit mit den entsprechenden Behörden werden Vertrauensleute benannt, die bürgernah den Wissensstand um den sachkundigen Umgang mit Vögeln überprüfen können. Die notwendigen Standards für die Kontrollen sind z. B. mit den Länderbehörden abstimmbar.

Thema: Kennzeichnung

  • Sachstand: Ähnliches gilt für die Kennzeichnung von Vögeln. Derzeit wird nur für vom Aussterben in der Natur bedrohte und deshalb geschützte Arten nach der Bundesartenschutzverordnung und Psittaciden nach der Psittakoseverordnung geschlossene Beringung seitens der Behörden vorgeschrieben. Warum auch vorhandene und weiter gezüchtete Mutationen dieser geschützten Arten, ebenso wie Finkenhybride, die sich beide wesentlich von diesen geschützten Arten unterscheiden und die auch nicht vom Aussterben bedroht sind, weil sie ja gar nicht in der Natur vorkommen, der Artenschutzverordnung unterliegen, also als besonders schützenswert eingestuft werden, ist nach unserer Auffassung nicht nachvollziehbar und müsste ebenfalls neu überdacht werden.
  • Vorschlag: Wir können uns durchaus vorstellen, eine Beringungspflicht für alle nachgezogenen Vögel einzuführen und sind bereit und in der Lage, diese Arbeiten (Erfassung der Ringe sowie Auskunft an Behörden etc.) zu übernehmen (und dies auch online für die schnelle Recherche).
    • Die Verbände verfügen über die technischen Möglichkeiten sowie über jahrelange praktische Erfahrung, amtlich anerkannte, unverwechselbare, geschlossene Ringe mit vorgeschriebenem Ring-Durchmesser herzustellen, die alle notwendigen Informationen enthalten, wie Verbandskennung, Vereinskennung, Züchterkennung, Jahrgang, Ringgröße und laufende Nummer des gezüchteten Vogels.
      Damit wird den Anforderungen der Bundes-Artenschutz-Verordnung umfassend Rechnung getragen.
      Auch der Kennzeichnungspflicht der in der Natur vom Aussterben bedrohten Vogelarten entsprechend der Bundes-Artenschutz-Verordnung würde damit uneingeschränkt genügen.
    • Das wäre durchaus eine Möglichkeit, Licht in die Grauzonen der nicht organisierten und der illegalen Vogelzucht zu bringen. Man müsste uns dann allerdings auch mit Kontrollrechten ausstatten und vielleicht das Eine oder Andere festlegen, was wir im Moment noch nicht übersehen.

Als Fazit ist denkbar eine verbindlich geregelte beratende Mitwirkung bei Vollzugshandlungen auf den verschiedensten Gebieten. Wir haben schon örtliche und regionale Erfahrungen, wo Amtstierärzte und Vollzugsbeamte der unteren und oberen Naturschutzbehörde Vertreter der Vogelzüchtervereine einbeziehen. Aber das ist jeweils nur dem Arbeitsstil des dortigen Verantwortungsträgers geschuldet und kann nicht ohne Hilfe der Politik verallgemeinert werden.
Wir hoffen in den strittigen Punkten Intention und Erfolgsrate neutral aufgezeigt zu haben, was besonders im BartSchG unserer Meinung nach zu einer Umorientierung des Vollzugs führen sollte.

Wir sind der Auffassung, dass wir mit diesen Ausführungen noch einmal nachvollziehbar dargestellt haben, worum es uns geht.

Im Einzelnen wäre noch manches hinzuzufügen und uns ist klar, dass die dargestellten Dinge aus unterschiedlicher Sicht auch eine unterschiedliche Gewichtung erfahren können. Wichtig ist uns, dass unser dringender Wunsch erkannt wird und als begründet anerkannt wird, die Rolle der deutschen Vogelzüchterverbände, ihr Verhältnis zu Politik und Gesellschaft zu verändern.

Alle Parteien des Deutschen Bundestages gefallen sich sehr mit der öffentlichen Bekundung, dass es notwendig sei, gesellschaftliche Kräfte stärker in die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens im Lande einzubeziehen. Hier ist eine gesellschaftliche Kraft, die sich ausdrücklich dafür anbietet, und wir werden mit Spannung abwarten, ob sich wirklich jemand dieses Angebots annimmt.

Für die Gemeinschaft der deutschen Vogelzüchtervereine/verbände

gez.

Theo Vins, AZ Präsident
Klaus Weber, DKB Präsident
Dr.Ernst Günther, 1. Vors. VZE
Gerd Bleicher, 1. Vors. DSV
Roland Gasteiger, 1. Vors ICC
Dietmar Tost, 1. Vors. TLV
Günter Meyer, 1. Vors. VZI

30. April - 2009